Voraussetzungen für die stationäre Pflege
Auch wenn generell gilt, dass die häusliche Pflege der stationären Pflege vorzuziehen ist, ist es manchmal unumgänglich, Pflegebedürftige in einem Heim unterzubringen. Die Voraussetzungen für die Unterstützung der stationären Pflege durch die gesetzliche Pflegeversicherung müssen aber erfüllt sein. Der Betroffene muss in den vorhergegangenen zehn Jahren mindestens fünf Jahre krankenversichert gewesen ein. Der Unterbringung geht ein Antrag auf Bewilligung der stationären Pflege voraus, der vom medizinischen Dienst der Krankenkasse geprüft wird.
Wenn die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und kein Angehöriger für die häusliche Pflege des Betroffenen zur Verfügung steht, sind die Voraussetzungen erfüllt. Weiter Gründe für die stationäre Pflege können eine Überforderung der Angehörigen, drohende Verwahrlosung oder Eigen- und Fremdgefährdung sein. Nach der Bewilligung übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil der Kosten, die für die stationäre Pflege anfallen. Hierbei werden allerdings die Unterkunft, die Verpflegung und zusätzliche Kosten für Friseurbesuche oder Maniküre und Pediküre nicht berücksichtigt. Da Pflegebedürftige aber auch bei diesen alltäglichen Dingen auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, summieren sich die Zusatzkosten.
Durchschnittlich muss ein Betroffener bei der stationären Pflege einen Eigenanteil von 1500 Euro monatlich aufbringen. Da die Rente meist deutlich niedriger ist, wird zunächst das Privatvermögen aufgelöst, anschließend werden die unterhaltspflichtigen Angehörigen angeschrieben, die finanziell einspringen müssen. Die stationäre Pflege wird - genau wie die ambulante Pflege - nur zu einem Bruchteil von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. Nur die private Pflegezusatzversicherung garantiert den notwendigen finanziellen Spielraum für eine angemessene stationäre Pflege!

