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„Vollkasko“-Schutz mit der Pflegezusatzversicherung! "Vollkasko"-Schutz mit der Pflegezusatzversicherung!

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Pflegeversicherung, in die jeder Krankenversicherte einbezahlt. Was viele nicht wissen: Trotz der Leistungen der Pflegepflichtversicherung droht Familien eine gewaltige finanzielle Belastung, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Wirklich abgesichert ist man nur mit einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung.

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Die Pflegezusatzversicherung bietet drei Modelle für die private Vorsorge. Die Pflegerentenversicherung wird in Form einer Lebensversicherung angeboten. Im Pflegefall bekommt der Betroffene neben den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung eine zusätzliche monatliche Rente ausbezahlt.

Die zweite Möglichkeit einer Pflegezusatzversicherung bezieht sich auf die Pflegekosten. Hier werden nach Abzug der Leistungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung die Restkosten getragen. Die Pflegetagegeldversicherung ist die unabhängigste Form der Pflegezusatzversicherung. Sie gewährleistet einen festen Betrag, der im Pflegefall ausbezahlt wird. Egal für welches Modell Sie sich entscheiden, Sie werden im Ernstfall froh über diese finanzielle Unterstützung sein. Medien, Verbraucherverbände und Krankenkassen weisen immer wieder auf die Notwendigkeit der privaten Vorsorge hin.

Die Pflegezusatzversicherung ist deshalb von so großer Bedeutung, weil die Pflegepflichtversicherung nur einen geringen Teil der Kosten übernimmt, die bei einer Pflegebedürftigkeit auf die Betroffenen zukommen. Die Hilfe professioneller Pflegedienste, eine Unterbringung im Pflegeheim oder auch nur die gelegentliche Unterstützung durch Dritte ist so teuer, dass in vielen Fällen das Privatvermögen, die Rente und der Unterhalt durch die Kinder eingesetzt werden müssen, um die Kosten zu tragen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird oft mit der Teilkaskoversicherung für Autos verglichen. Ein Rundum-Schutz ist lediglich mit der Vollkasko - also der Pflegezusatzversicherung - gewährleistet.

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