Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind nicht ausreichend!
Wer einen Blick auf die Leistungen wirft, die die gesetzliche Pflegeversicherung gewährt, dem wird schnell klar, warum eine private Vorsorge dringend notwendig ist. In der ersten Pflegestufe umfassen die Leistungen der Pflegeversicherung ein Pflegegeld von 205 Euro monatlich oder wahlweise Sachleistungen in Höhe von 384 Euro. Bei einem täglichen Hilfsbedarf von mindestens 90 Minuten deckt das lange nicht die Kosten, die entstehen.
Noch deutlicher wird die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung und dem tatsächlichen Bedarf in der zweiten und dritten Pflegestufe. Das Pflegegeld von 410 Euro (665 Euro in der Pflegestufe III) monatlich oder die Pflegesachleistung von 921 Euro (1432 Euro in der Pflegestufe III) stehen einem Zeitaufwand von mindestens drei Stunden (5 Stunden in der Pflegestufe III) entgegen. Mit diesen Beträgen ist es nicht möglich, einen professionellen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.
Bei der vollstationären Pflege klaffen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und die monatlichen Kosten noch weiter auseinander. Eine Unterbringung im Heim schlägt monatlich mit bis 3000 Euro zu Buche. Wer nicht gerade über eine üppige Rente verfügt, der hat keine Chance, dem finanziellen Desaster zu entgehen. Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und die privaten Mittel zusammen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, werden die Kinder und Enkelkinder belastet. Sie müssen gegebenenfalls Unterhalt bezahlen.
Die private Zusatzpflegeversicherung ergänzt die geringe Grundversorgung, die durch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährleistet wird. Im Pflegefall haben Sie durch die private Absicherung genügend finanziellen Spielraum für eine bestmögliche Unterstützung durch Dritte.

