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Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung

In Deutschland ist jeder Krankenversicherte automatisch auch pflegeversichert. Der Beitrag für die Pflegeversicherung wird zusammen mit den anderen monatlichen Abgaben für die Sozialversicherung vom Bruttogehalt abgezogen. Nach der Pflegereform 2008 liegen die Beitragssätze der Pflegeversicherung bei 1,95 Prozent. Kinderlosen (über 23 Jahre alt) werden für die Pflegeversicherung 2,2 Prozent vom Bruttogehalt abgezogen. Auch Rentner sind verpflichtet, die Beiträge für die Pflegeversicherung abzuführen.

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Obwohl der Beitragssatz durch die Pflegereform gestiegen ist, stellt sich die Situation allgemein schwierig dar. Die Gesellschaft wird immer älter und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt stetig an. In Deutschland nehmen mehr als zwei Millionen Menschen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch. Ein sehr großer Teil der Betroffenen ist stationär untergebracht. Wenn man bedenkt, dass ein Heimaufenthalt bis zu 3000 Euro monatlich kostet und die Leistungen der Pflegeversicherung selbst in der Stufe III weit unter diesem Betrag liegen, dann wird die Versorgungslücke deutlich.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung, der monatlich auf der Abrechnung erscheint, suggeriert, dass im Notfall die finanzielle Unterstützung gewährleistet ist. Doch Achtung! Hierbei handelt es sich lediglich um die Grundversorgung. Es gibt also einen kleinen Zuschuss zu den immensen Kosten, die die Pflegebedürftigkeit mit sich bringt. Frei von finanziellen Sorgen sind nur diejenigen Betroffenen, die sich privat um eine Pflegezusatzversicherung gekümmert haben! Mit der gesetzlichen „Teilkasko-Versicherung“ und der Pflegezusatzversicherung ist man im Fall der Pflegebedürftigkeit finanziell auf der sicheren Seite.

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