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Pflegezusatzversicherung / Pflegetagegeldversicherung

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Die Pflegetagegeldversicherung - Finanzspritzen zur freien Verfügung!

Die Rente ist ohnehin schon knapp bemessen. Viele ältere Menschen kommen mit den dürftigen Altersbezügen kaum aus. Im Fall einer Pflegebedürftigkeit müssen sie den Gürtel noch enger schnallen. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen gerade für die Grundversorgung. Wer aber mehrere Stunden Hilfe am Tag braucht, der muss schnell an sein Erspartes gehen oder sogar den Unterhalt der Kinder in Anspruch nehmen. Das gilt für Pflegebedürftige, die durch die Angehörigen gepflegt werden genauso wie für solche, die in ein Pflegeheim ziehen. Die Kosten sind immer wesentlich höher als die Beträge, die die Pflegepflichtversicherung auszahlt.

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Um finanzielle Sorgen im Fall einer Pflegebedürftigkeit zu verhindern, sollte man sich frühzeitig für den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung entscheiden. Eine Möglichkeit ist hier die Pflegetagegeldversicherung. Im Vertrag wird ein Tagessatz vereinbart, der bei Nachweis der Pflegebedürftigkeit ausbezahlt wird. Der Betroffene ist frei in der Entscheidung, was er mit der zusätzlichen Finanzspritze aus der Pflegetagegeldversicherung macht. So kann er beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, den fahrenden Mittagstisch bestellen oder aber die Wohnung den erschwerten Umständen anpassen. Auch Pflegebedürftige, die stationär untergebracht werden, haben mit einer Pflegetagegeldversicherung weniger Sorgen.

Die Unterbringung im Pflegeheim kostet monatlich bis zu 3000 Euro. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt davon weniger als die Hälfte. Bei einem Tagessatz von 80 Euro aus der Pflegetagegeldversicherung sind die Kosten gedeckt und es bleibt in Kombination mit den gesetzlichen Leistungen sogar noch Geld für andere Dinge über.

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