Die Staffelung der Pflegestufen
Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt keine einheitliche Pauschale beim Nachweis der Pflegebedürftigkeit. Die Leistungen sind nach Pflegestufen gestaffelt. Die Pflegestufe 1 beginnt dann, wenn der Betroffene mindestens 90 Minuten Hilfe am Tag benötigt. Steigt der Hilfsbedarf auf drei Stunden täglich, tritt die Pflegestufe 2 in Kraft. Bei einer täglichen Hilfe von mindestens fünf Stunden wird der Betroffene in die Pflegestufe 3 eingeordnet. Darüber hinaus gibt es noch die Einstufung als Härtefall, doch die Hürden für diese höchstmögliche finanzielle Unterstützung sind sehr hoch, so dass nur ein Bruchteil der Pflegebedürftigen die Voraussetzungen erfüllt.
Grundlage der Zeitangaben für die Pflegeeinstufung ist die Unterstützung durch nicht professionelle Fürsorger. Es werden also die Minuten gezählt, die ein Laie für die Hilfe benötigt. Um die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, reicht es nicht, die Zeit zu schätzen und eigene Angaben zu machen. Vor der Pflegeeinstufung wird die Situation vom medizinischen Dienst der Krankenkasse begutachtet. Erst wenn die Fachleute den Hilfsbedarf bestätigen, sind die Voraussetzungen erfüllt. Welche Pflegestufe vergeben wird, entscheidet dann die Pflegekasse.
Achtung! Selbst bei positivem Bescheid und einer Einstufung in die höchste Pflegestufe reicht die Unterstützung durch die gesetzliche Pflegeversicherung lange nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken. Verbraucherzentralen und andere Verbände weisen immer wieder auf das Risiko des finanziellen Ruins im Pflegefall hin und empfehlen den Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung.

