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Pflegezusatzversicherung / Pflegetagegeldversicherung

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Verlassen Sie sich nicht nur auf die Pflegepflichtversicherung!

Jeder Krankenversicherte in Deutschland muss in die Pflegepflichtversicherung einzahlen. Nur bestimmte Personenkreise sind beitragsfrei gestellt. Es ist allerdings ein Trugschluss, wenn man glaubt, dass dadurch im Ernstfall alle Kosten der Pflegebedürftigkeit abgedeckt sind. Die Pflegepflichtversicherung übernimmt nur einen Teil der finanziellen Belastungen, die durch eine Unterbringung im Heim oder durch professionelle Dienste entstehen. Egal ob häusliche oder stationäre Pflege, ein Großteil der Leistungen muss aus eigener Tasche bezahlt werden.

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Die Pflegepflichtversicherung ist kein Rundum-Schutz, sondern lediglich eine Grundsicherung. Wird eine Unterbringung im Pflegeheim nötig oder braucht ein Betroffener die Hilfe mobiler Dienste, geht es immer auch ans Privatvermögen. Reicht das Geld nicht, können sogar die Kinder und Enkelkinder in die Pflicht genommen werden. So schrumpft zunächst das eigene Kapital, die Rente muss vollständig zur Bezahlung der Pflege verwendet werden und im ungünstigsten Fall werden die unterhaltspflichtigen Familienmitglieder ihr mühsam Erspartes zur Verfügung stellen müssen. Erst wenn all diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, können Pflegebedürftige mit einer Unterstützung durch die staatliche Sozialhilfe rechnen.

Wer sich allein auf die Pflegepflichtversicherung verlässt, riskiert einen rasanten sozialen Abstieg. Pflegebedürftigkeit trifft nicht nur ältere Menschen. Familien, die sich mühevoll ein Grundkapital aufgebaut haben, vielleicht ins Eigenheim gezogen sind und das Studium der Kinder finanziell unterstützen, stehen plötzlich vor dem finanziellen Aus, wenn durch ein Unglück oder eine Krankheit ein Familienmitglied zum Pflegefall wird.

Verlassen Sie sich nicht allein auf die Pflegepflichtversicherung! Sichern Sie sich und Ihre Angehörigen ab, in dem Sie sich zusätzlich um eine private Pflegevorsorge kümmern!

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